Biometrie: Standardisierung kontra Datenschutz

Manfred Bromba • Bromba Biometrics
First release: 2010-03-09

Je größer die zentrale Datenbank eines biometrischen Systems, desto größer das berechtigte Unbehagen der Datenschützer. Und als wären die Hürden zur Einführung biometrischer Systeme im betrieblichen und geschäftlichen Umfeld nicht schon hoch genug, zeigt sich auch noch, dass die in den vergangenen Jahren erfolgreich auf den Weg gebrachten biometriespezifischen ISO/IEC-Normen zwar einige praktische Vorteile aufweisen, den Datenschutz aber prinzipbedingt vor zusätzliche Herausforderungen stellen können.

Die Entscheidung, Biometrie im betrieblichen Umfeld einzusetzen, ist keine triviale Angelegenheit. Neben Kosten-/Nutzen-Überlegungen und Sicherheitsabwägungen sind auch der Datenschutz und die Mitbestimmungsrechte zu berücksichtigen, die sich aus der besonderen Natur der zu speichernden biometrischen Daten ergeben. Des Weiteren fällt es nicht leicht, die stark unterschiedliche Leistungsfähigkeit biometrischer Systeme verschiedener Hersteller zu vergleichen, um eine Kaufentscheidung treffen zu können. Biometrische Erkennungsraten hängen zum Beispiel nicht nur vom Erkennungsalgorithmus und der benutzten Messmethode ab, auch die Eigenschaften der zu erfassenden Personengruppe und das spezielle Umfeld der gewünschten Applikation spielen eine erhebliche Rolle. So erreichen die Erkennungsraten von Maurern auf einer Baustelle bei weitem nicht die guten Werte, die man von Büroangestellten kennt. Umso mehr richtet sich das Augenmerk der Entscheider deshalb auf das formale Kriterium der Erfüllung von Normen. Allerdings stellt sich die Frage, ob wirklich alle Normen in allen Anwendungen tatsächlich sinnvoll sind, wenn dem Datenschutz der angemessene Stellenwert zukommt.

Datenschutz in biometrischen Anwendungen

Während private biometrische Anwendungen, wie z.B. der Zugang zum eigenen Notebook per Fingerabdruck, datenschutzrechtlich eher unproblematisch erscheinen, sieht die Sache schon anders aus, wenn es um die Einführung biometrischer Systeme für Mitarbeiter oder Kunden geht, insbesondere, wenn die biometrischen Daten nicht der unmittelbaren und einzigen Verfügungsgewalt des Betroffenen unterliegen [1]. In diesen Fällen sind Mitbestimmungs- und Datenschutzgesetze zu beachten, was in der Praxis darauf hinausläuft, dass ohne Zustimmung aller Beteiligten nichts läuft. 
Die besonders schützenswerte Natur biometrischer Daten ergibt sich im Wesentlichen aus zwei Gegebenheiten:
1.  Biometrische Daten lassen sich wie eindeutige, aber nicht änderbare Personenkennziffern nutzen.
2.  Biometrische Daten können zusätzliche Informationen über den Betroffenen enthalten, z.B. über die Gesundheit.
Eine bei manchen Herstellern biometrischer Systeme beliebte Nebelkerze ist die Aussage "Aus den gespeicherten biometrischen Referenzdaten ('Templates') lassen sich die Originaldaten nicht zurückrechnen". Nebelkerze deshalb, weil die Aussage zwar rein formal richtig ist, von Laien aber gerne so aufgefasst wird, dass Datenschutz kein Problem sei, insbesondere, wenn solch ein Template in falsche Hände gerät. Das Gegenteil kann man sehr schön am Beispiel der Fingerprinterkennung zeigen. Zur Erstellung eines Referenzdatensatzes berechnen die meisten biometrischen Systeme aus dem Fingerabdruck-Rohbild eine Minuzienliste. (Minuzien sind beim Fingerabdruck die Träger der Einmaligkeitsinformation und repräsentieren die für jeden Finger unterschiedlichen Orte der Fingerlinienverzweigungen und -endungen.) In der Tat lässt sich mit Hilfe spezieller mathematischer Methoden (und notfalls sogar von Hand) ein Fingerbild rekonstruieren, das das Fingerprinterkennungssystem nicht vom ursprünglichen Fingerabdruckbild unterscheiden könnte. Hierzu müsste das rekonstruierte Bild nicht einmal identisch mit dem Ursprungsbild sein.
Die "Personenkennziffer-Eigenschaft" mit seinen Missbrauchs- und Fälschungsmöglichkeiten wird also nicht von der Rückrechenbarkeit bzw. Rekonstruierbarkeit des biometrischen Charakteristikums / Rohbilds aus den gespeicherten Referenzdaten tangiert. Allenfalls darf man behaupten, dass in einem Minuziendatensatz weniger Zusatz-Informationen stecken als in einem Rohbild. Wenn also das Rohbild Informationen über den Gesundheitszustand eines Betroffenen enthalten sollte, bestünde die Möglichkeit, dass diese Information in der Minuzienliste nicht mehr enthalten ist. Ein Rohbild wäre also in dieser Hinsicht kritischer als die Minuzienliste, allerdings nur dann, wenn das Rohbild tatsächlich unerwünschte Informationen enthalten würde, die bis in das Template "überleben". Dies ist sicher abhängig vom biometrischen Charakteristikum. Hierüber gibt es beim Fingerabdruck derzeit leider nur Spekulationen, wenn man von einfachen Hautoberflächenzuständen wie Hautfeuchtigkeitsgrad oder speziellen Hautkrankheiten, die eine Fingerabdruckerkennung deutlich erschweren oder unmöglich machen, einmal absieht.
Man könnte die Frage, ob ein biometrisches Charakteristikum Gesundheitsinformationen seines Trägers enthält, ganz allgemein aber mit einem klaren Ja beantworten, wenn am Markt funktionierende Diagnosesysteme erscheinen würden, die sich eines kostengünstigen biometrischen Sensors bedienten und ansonsten nur noch einen PC benötigten. Der Verfasser wagt hier die Prognose, dass solche Diagnosesysteme, wenn sie in der Lage wären, bedeutende Krankheiten zu erkennen, biometrische Erkennungssysteme in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung recht bald in den Schatten stellen würden. Für den Fingerabdruck lassen sich trotz vereinzelter Bemühungen allerdings derzeit keine Anzeichen für solche Krankheits-Diagnosesysteme erkennen, die eine über Scharlatanerie hinausgehende messbare Treffsicherheit aufweisen. Umgekehrt stehen die denkbaren diesbezüglichen Missbrauchsmöglichkeiten aller biometrischen Erkennungssysteme in keinem Verhältnis zu den Missbrauchsmöglichkeiten einer Blutuntersuchung, wie sie im Schatten der Öffentlichkeit inzwischen bei einigen Firmen und sogar beim EU-Parlament zum Zwecke der Bewerberauslese Einzug gehalten hat [2].
Selbst wenn also ein biometrischer Datensatz keine Zusatzinformation über den Betroffenen enthält, bleibt immer noch das Problem der Nutzbarkeit als Personenkennziffer, also jener Art von Information, deren Nutzung das Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Volkszählungsurteil als verfassungswidrig bezeichnet hatte [6]. Erschwerend kommt hinzu, dass sich ein ideales biometrisches Charakteristikum nicht ändern lässt. Das ist zwar in der Regel für den Normaleinsatz ein großer Vorteil. Im Fall des Missbrauchs kann sich dieser Vorteil jedoch in einen Nachteil umkehren, was jeder bestätigen wird, der wegen Spam schon einmal seine E-Mail-Adresse ändern musste.

Biometriebezogene Standardisierung

Bei der Standardisierung und insbesondere der Normung geht es darum, Vorteile durch Austauschbarkeit von Hardware-, Software und Daten zu gewinnen und dem Beschaffer vergleichbare Messwerte für Investitionsentscheidungen zu liefern. Im Bereich der Biometrie gibt es inzwischen allein in der ISO-Arbeitsgruppe SC 37 dreißig publizierte ISO/IEC-Normen [7], und noch einmal mindestens genauso viele sind in Arbeit. Die wichtigsten Normen beschäftigen sich mit den Programmierschnittstellen für die Algorithmen ("BioAPI"), den Austauschformaten für biometrische Referenzdaten und den Messverfahren zur Bestimmung der Erkennungsraten. BioAPI, einer der ältesten biometrischen Standards, ist datenschutztechnisch weniger relevant. Auch halten sich seine Vorteile für die breite Masse der Anwendungen sehr in Grenzen, weil die meisten Integratoren inzwischen deutlich einfachere Top-Level-Schnittstellen bevorzugen, die von Haus aus einen relativ einfachen Wechsel der Erkennungsalgorithmen ermöglichen.
Messverfahren zur Vorabbestimmung der biometrischen Performanz sind schon eher datenschutzrechtlich relevant. Anders als bei rein technischen Geräteeigenschaften, sind diese Leistungsdaten nicht einfach mit einem Messgerät zu erfassen. Vielmehr sind aufwändige statistische Tests durchzuführen. Je besser die Erkennungsleistung eines Produkts ist, desto mehr Personen müssen sich mit ihren biometrischen Daten an solch einem Test beteiligen. Das ist nicht nur sehr teuer, sondern erfordert insbesondere bei Technologietests erhöhte Schutzmaßnahmen für die gesammelten Daten - bzw. erschwert die Akzeptanz potenzieller Testteilnehmer. (Hier könnte ein möglicher Ausweg die Nutzung synthetischer Daten sein, wie sie für Fingerabdrücke bereits mehrfach erfolgreich bei den Vergleichstests FVC 2002 bis FVC 2006 zum Einsatz kamen [3].)
Die in Bezug auf Datenschutz größte Relevanz haben zweifelsohne ISO/IEC-Normen zum Austausch von biometrischen Daten. Die erste große Anwendung fanden die Normen für Gesichts- und Fingerabdruckdaten bei der Einführung biometrischer Pässe, und zwar in Form von Bilddaten. Hier kommt es darauf an, mit der Hard- und Software unterschiedlichster Hersteller arbeiten zu können und gleichzeitig einen Datenaustausch über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen.
Während bei den Pässen noch Rohbilddaten gespeichert werden, sind inzwischen einige biometrische Systemkomponenten erhältlich, die auch Minuziendaten in einem der Normformate von ISO/IEC 19794-2 austauschen können. Generell hat die Austauschbarkeit biometrischer Daten innerhalb eines Systems im Idealfall verschiedene Vorteile:
1.  Die bei der Erstregistrierung (Enrolment) gespeicherten biometrischen Referenzdaten lassen sich beispielsweise gleichzeitig zur PC-basierten Zugriffskontrolle und bei der Zutrittskontrolle durch vernetzte autonome Türöffnersysteme nutzen, und das insbesondere auch dann, wenn die Komponenten von unterschiedlichen Herstellern stammen.
2.  Es lassen sich theoretisch sowohl Erkennungsalgorithmen als auch Sensorkomponenten mit zugehöriger Software austauschen, ohne die Referenzdaten neu aufnehmen zu müssen. Wenn der Hersteller einer Komponente ausfällt, muss man ansonsten mit Problemen rechnen, z.B. bei Ausfall der Hardware oder wenn die Software nach einem Betriebssystem-Update nicht mehr funktioniert.
Wie wir noch sehen werden, ist die Austauschbarkeit real doch stärkeren Einschränkungen unterworfen, als auf den ersten Blick ersichtlich sind.

Standardisierung kontra Datenschutz

Zunächst einmal steht die Frage im Raum, was denn an der Veröffentlichung biometrischer Daten problematisch ist. Hier reichen die Meinungen von "das kann nicht gefährlich sein, schließlich sind meine Merkmale kein Geheimnis" bis hin zu "biometrische Daten sind die schützenswertesten Daten überhaupt". Beide Meinungen sind Extremmeinungen - und regelmäßig von 'Unkenntnis' geprägt. Während sich aber im ersten Fall durchaus Gegenbeweise führen lassen, ist der zweite Fall vor Allem durch besondere Vorsicht gegenüber dem (in der Regel nicht beweisbaren) Unbekannten geprägt und deshalb nicht verwerflich. So sind biometrische Daten sicher dann ungefährlich, wenn es keine technische Anwendung dafür gibt: ohne Gebrauch kein Missbrauch. Das ist natürlich nicht im Sinne der Systemanbieter. Andererseits: Hätte sich der Erfinder der E-Mail bereits 1971 träumen lassen, dass Spam mit oder ohne Schadsoftware einmal zu einem Problem mit messbar hohem Schadpotenzial werden könnte und in der Folge selbst E-Mail-Adressen nicht mehr im Internet veröffentlicht werden sollten? Man darf nicht vergessen, dass in der Biometrie echte Probleme heute vor allem wegen geringer Marktdurchdringung noch nicht sichtbar sind, obwohl der Chaos Computer Club der Fantasie immer wieder mehr oder weniger gelungen auf die Sprünge zu helfen versucht [4].
Bei der Frage, inwiefern eine Standardisierung der Datenformate einen Einfluss auf Datenschutz und Sicherheit haben können, beschränken wir uns hier auf zwei Problemfälle:
1.  Standardisierte biometrische Referenzdaten ermöglichen einen besonders einfachen Austausch. Das wissen auch Bösewichte, die versuchen könnten, eigene biometrische Daten in eine fremde Datenbank zu schmuggeln, dort gegen die Daten eines Berechtigten zu tauschen und in der Folge die Berechtigungen eines registrierten Nutzers zu übernehmen. Dieser Fall ist zumindest für die Zielanwendung durch das Signieren der Daten einfach zu beheben, ohne die Standardisierung aufzugeben. Die Signatur verhindert allerdings nicht das Sammeln und Nutzen für andere, unbekannte Zwecke durch eine wie auch immer geartete Anwendung, die in diesem Fall die angehängten Signaturen einfach ignorieren könnte.
2.  Wir konzentrieren uns auf eine zweite, sehr konkrete Möglichkeit, die sich zu einem echten Sicherheitsproblem ausweiten kann: die Rekonstruierbarkeit eines Fingerabdrucks aus seinen Referenzdaten. Wir beschränken uns hierbei auf den Fingerabdruck, andere biometrische Merkmale können sich durchaus völlig anders verhalten, wenn auch nur quantitativ. Wie bereits oben vermerkt, wird gerne behauptet, dass sich ein Fingerabdruck nicht aus seinen Minuziendaten zurückrechnen lässt. Das stimmt genau dann, wenn eine 100%ige Bildrekonstruktion des Fingerabdrucks gemeint ist. Wenn man aber zurückfragt, welches Problem die angebliche 'Nichtrekonstruierbarkeit' lösen soll, ist entweder betretenes Schweigen angesagt oder aber man bekommt leicht widerlegbare Vorstellungen serviert, wie z.B., dass die Polizei mit diesen Referenzdaten nichts anfangen könne.
Wie also sieht ein solcher Angriff im Detail aus? Gelingt es einem Angreifer, Referenzdaten in Minuzienform aus einer Datenbank zu stehlen, kann er aus diesen Daten mit Hilfe bekannter mathematischer Methoden ein Fingerabdruckbild zurückrechnen [5]. Dieses Bild wird in der Regel wenig Ähnlichkeiten mit dem Originalbild haben, zeichnet sich aber durch eine fatale Eigenschaft aus. Präsentiert man es dem Sensor des betroffenen biometrischen Systems als mechanische Kopie ("Plagiat"), wird dieses bei unzureichender Fälschungserkennung daraus wieder exakt die gleichen Minuzien extrahieren, die bereits als Fälschungsvorlage dienten. Damit kann das biometrische System das nachgemachte Bild nicht vom echten unterscheiden, denn die Minuziendaten von gestohlener Referenz und Plagiat sind ja die gleichen!
Zwar ist dieser Angriff kein einfacher, die Gefahr liegt vielmehr in der teilweisen Automatisierbarkeit. Er setzt nach einem erfolgreichen Datendiebstahl voraus, dass das Referenzdatenformat bekannt ist. An dieser Stelle kommt die Standardisierung ins Spiel. Wir wissen von heutigen IT-Angriffen, dass oft die schiere Menge den Erfolg für den Angreifer ausmacht. Das erfordert für den üblichen Angreifer billige Abläufe. Wäre das Referenzdatenformat nicht standardisiert, müsste der Angreifer zunächst das proprietäre Format verstehen lernen und in seine Rekonstruktionssoftware einbauen. Aus einem Spam-Angriff würde also ein gezielter. Das rechnet sich dann nicht, wenn es sehr viele solcher nicht öffentlich dokumentierter Formate gibt. (Gleichzeitig ist es natürlich lohnender, möglichst große Datensammlungen zu knacken, da man hier in der Regel gleiche Bedingungen für alle Daten vorfindet.)
Der beschriebene Angriff ließe sich natürlich vollständig abwehren, wenn man sich auf eine gut funktionierende Fälschungserkennung verlassen könnte. Dann wäre die Veröffentlichung der biometrischen Daten für diese eine Angriffsart sogar belanglos! Leider ist die Wirklichkeit von diesem Ideal weit entfernt, zumindest für Fingerprint. Bisherige Methoden mögen zwar zur Abwehr von speziellen Plagiaten recht erfolgreich sein, allerdings ist kaum jemals zu erwarten, dass sämtliche, auch noch nicht ausgetüftelte Methoden abwehrbar sind, ohne dass die Erkennung berechtigter Nutzer darunter erheblich leiden würde.

Was tun?

Ein wirkungsvoller und unerlässlicher Schutz gestohlener biometrischer Daten vor Missbrauch ist die starke Verschlüsselung. Dies gilt sowohl für die Speicherung als auch für die Übertragung. Besonders über LAN ist eine Verschlüsselung biometrischer Daten unentbehrlich, da im Prinzip jeder angeschlossene PC die Kommunikation mitschneiden kann. (Das war in der Anfangszeit selbst bei einigen biometrischen Systemen in Banken nicht selbstverständlich!) Empfohlen wird sogar eine Mehrfachverschlüsselung durch Algorithmenanbieter, Applikationsentwickler und Anwender. In diesem Fall kann keine der drei Parteien ohne die zwei anderen erfolgreich die erforderliche Komplett-Entschlüsselung eines gestohlenen Datensatzes durchführen. Mit der Verschlüsselung im Fall unterschiedlicher Schlüssel für unterschiedliche Anwendungen und Datenbanken ist damit die Standardisierung und Austauschbarkeit wirkungsvoll aufgehoben, und zwar besser als es proprietäre Formate jemals vermögen.
Die Verschlüsselung muss in der Lage sein, wenigstens so lange gegen Brute-Force-Angriffe durchzuhalten, wie es der "Lebensdauer" der biometrischen Referenz entspricht. Nicht alle biometrischen Daten haben eine kurze Lebensdauer. Bei Fingerabdrücken sollte man vorsichtshalber die Gesamtlebenszeit des Anwenders (~100 Jahre) ansetzen, auch wenn die Erkennungsleistung manchmal schon nach einigen Jahren aufgrund natürlicher Veränderungen des biometrischen Charakteristikums messbar nachlässt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch der Schlüssel korrumpiert werden kann. Dagegen hilft selbst die stärkste Verschlüsselung nicht.
In der Biometrie (und dies gilt auch für andere sicherheitsrelevante Verfahren) sollte man sich nicht auf einen singulären Datenschutz verlassen, der alle Probleme gleichzeitig mittels einer einzigen Methode löst. Vielmehr ist die Sicherheit durch eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen zu gewährleisten, so dass bei Ausfall einer Maßnahme der Gesamtschutz nur unwesentlich beeinträchtigt ist. Im Fall der Verschlüsselung ist ein proprietäres Format als "Schutzmaßnahme" also auch zusammen mit der Verschlüsselung noch nicht überflüssig, sondern höchstens etwas eher entbehrlich.
Mit der Verschlüsselung sind aber auch die sonstigen Vorteile der Standardisierung der Referenzdaten dahin: Im Fall der empfohlenen Dreifachverschlüsselung ist immer dann eine Neuregistrierung erforderlich, wenn der Algorithmenhersteller oder die Applikation gewechselt wird. Aber ist das wirklich so schlimm? Es sieht vielmehr so aus, dass es noch eine Reihe von weiteren Gründen gibt, eine Neu- bzw. Auffrischregistrierung als festen operativen Bestandteil eines biometrischen Systems zu akzeptieren!
Für die meisten Anwendungen ist es durchaus möglich, den Registrierungsprozess einfach und gleichzeitig sicher zu gestalten, so dass er nur wenige Minuten in Anspruch nimmt und quasi jederzeit durchführbar ist. Man sollte sich immer vergegenwärtigen, dass Biometrie etwas Besonderes ist. Wem als Betreiber z.B. 1 Neuregistrierung pro Jahr zu teuer ist, der sollte auf Biometrie ganz verzichten. Denn dann wird entweder mit Kanonen nach Spatzen geschossen oder die Vorteile des Biometrieeinsatzes reichen in diesem Fall offenbar nicht aus, diese Zusatzkosten wieder wett zu machen.
Grundsätzlich ist die Möglichkeit einer unkomplizierten Neuregistrierung auch für den Normalbetrieb vorzusehen. Wenn bei der Erstregistrierung der Anwender bzw. Kunde noch nicht mit dem Umgang mit dem biometrischen System vertraut ist, wird üblicherweise auch die Referenzdatenqualität noch nicht optimal sein. Die erneute Registrierung bietet dann die Möglichkeit, die Erkennungsraten individuell deutlich zu verbessern. Unabhängig davon wird im (gefühlten) Zeitalter der Datenschutzpannen die Definition eines festen Verfallsdatums die Akzeptanz beim Anwender deutlich erhöhen.

Grenzen der Normung

Die Standardisierung biometrischer Referenzdaten ist im Übrigen keine Gewähr für bestmögliche Erkennungsraten. Maximale Performanz darf man nur dann erwarten, wenn die gleiche Hardware und die gleichen Erkennungsalgorithmen, die die Referenz erzeugt haben, auch die Erkennung durchführen. Andernfalls liegt die Leistung regelmäßig unter den für diesen Algorithmus üblichen Werten, was auch durch Interoperabilitätstests (MINEX) bestätigt wurde [3]. Wenn man also in einer Anwendung den Algorithmus wechselt, sollte man auch bei standardisierten Referenzdaten eine Neuregistrierung anstreben. Allerdings, und das ist der verbleibende Vorteil der Standardisierung, muss die Neuregistrierung nicht unmittelbar zusammen mit dem Wechsel durchgeführt werden. Dadurch, dass man sich etwas Zeit lassen kann, erreicht man einen glatteren Betriebsübergang.
Zu beachten ist, dass Kompatibilität nicht nur mit der Referenzdaten-Standardisierung verknüpft ist. Schon der Wechsel der Erfassungshardware kann zu deutlichen Performanzeinbußen führen, selbst wenn der integrierte Sensor der gleiche geblieben ist. Dies gilt insbesondere für kleinere Sensoren, die aus Kostengründen nur einen Teil des Fingerabdrucks abbilden. Wenn sich in diesem Fall die mechanische Fingerführung geändert hat, so dass sich Abdrücke mit alter und neuer Hardware nicht mehr 100%ig überlappen, ist auf jeden Fall mit einer Erhöhung der Erkennungsfehlerraten zu rechnen. Will man alte und neue Hardware parallel betreiben, ist eine Neuregistrierung keine Lösung. Hier helfen eher Algorithmen weiter, die schon bei der Erstregistrierung auf eine ausreichende Variation der Fingerlage auf dem Sensor achten und auf diese Weise einen größeren Referenzfingerabdruck erzeugen, als der Sensorfläche entsprechen würde.
Hat man sich einmal für einen Referenzdaten-Standard entschieden, kann man ohne Neuregistrierung (oder Formatkonverter) nur noch zu Algorithmen wechseln, die den selben Referenzdatenstandard unverschlüsselt nutzen. Allein für Fingerprint gibt es derzeit 4 unterschiedliche biometrische Datenaustauschformate, die untereinander inkompatibel sind:
ISO/IEC 19794-2: Fingerminuziendaten
ISO/IEC 19794-3: Spektrale(s) Muster der Finger-Daten
ISO/IEC 19794-4: Fingerbilddaten
ISO/IEC 19794-8: Daten skelettierter Fingerabdrücke
Selbst bei Beschränkung auf einen der genannten Standards, gibt es immer noch unterschiedliche, inkompatible Subformate. Teilweise lassen sich die einzelnen Formate ineinander umrechnen, und zwar mittels geeigneter Formatkonverter. Solche Formatkonverter sind natürlich auch für die Umrechnung von proprietären Formaten in genormte und umgekehrt denkbar. Dies kann allerdings mit Konvertierungsverlusten einher gehen, wobei das Fingerbilddatenformat nach ISO/IEC 19794-4 noch die beste Möglichkeit darstellt, Referenzdaten systemunabhängig dauerhaft zu speichern, wenn man einmal vom originären Bitmap-Format (BMP) absieht. Da es sich hier mehr oder weniger um ein Rohdatenformat handelt, ist es auch das Format mit der meisten Information. Es lässt sich deshalb mit den geringsten Verlusten in fast beliebige weitere, auch standardisierte Formate umwandeln. Die Speicherung ist im Sinne des Datenschutzes dann natürlich mit den höchsten Schutzvorkehrungen vorzunehmen!
Wir sehen also auch hier, dass die Entscheidung für Standard nicht automatisch eine beliebige Austauschbarkeit mit gegenwärtigen, geschweige denn zukünftigen Formaten bedeutet, zumal sich schon heute nicht alle Referenzdaten derzeit am Markt erhältlicher Systeme ohne deutliche Leistungseinbußen in ein verfügbares Standardformat zwängen lassen. Andererseits gibt es Referenzdatennormen, die am Markt nur von wenigen, wenn nicht gar nur von einem einzigen Algorithmenhersteller unterstützt werden, wie z.B. ISO/IEC 19794-3. Die Verwendung eines selten genutzten ("firmenspezifischen") Standards hat deshalb für die Austauschbarkeit keine wirklichen Vorteile gegenüber einem proprietären Format. Aber seine Software als "standardkonform" bezeichnen zu können, klingt allemal gut und wird so manchen technisch weniger bewanderten Einkäufer geschickt am eigentlichen Ziel vorbeilenken, nämlich das Beste für's Geld zu erwerben.

Fazit

Datenschutz und freie Austauschbarkeit von biometrischen Daten sind nicht leicht miteinander zu vereinbaren. Da einerseits dem Schutz biometrischer Daten besondere Bedeutung zukommt (für die es bisher keine Entsprechung gibt!) und andererseits deren Standardisierung, wie gezeigt, in vielen Anwendungen nur unwesentliche praktische Vorteile hervorbringt, neigt der Verfasser dazu, Standardformate nur dort zu empfehlen, wo eine Austauschbarkeit unabdingbar ist und angemessene besondere Schutzmaßnahmen kostenmäßig kein Problem darstellen. Das gilt insbesondere für Systeme, die mit den Komponenten mehrerer Hersteller gleichzeitig arbeiten müssen.

Referenzen

[1] H. Biermann et al.; "White Paper zum Datenschutz in der Biometrie"; TeleTrusT 2008; http://www.bromba.com/knowhow/Datenschutz-in-der-Biometrie-080521.pdf
[2] heise online;"EU-Parlament durchleuchtet eigene Mitarbeiter vor Einstellungen"; 16.12.2009 13:51
[3]
M. Bromba; "Evaluation Criteria and Evaluations for Biometric Authentication Systems"; http://www.bromba.com/knowhow/bioeval.htm
[4] CCC; "Chaos-Aktivitäten Biometrie"; https://www.ccc.de/de/campaigns/aktivitaeten_biometrie
[5]
M. Bromba; "On the reconstruction of biometric raw data from template data"; http://www.bromba.com/knowhow/temppriv.htm
[6] G. Hornung; "Die digitale Identität"; Kassel 2005; http://urn.fi/urn:nbn:de:hebis:34-2007113019808
[7]
M. Bromba; "Biometrie-FAQ: Welche biometrischen Normen gibt es derzeit?"; http://www.bromba.com/faq/biofaqd.htm#Standards